Wirkstoff Cannabinoid in Blüten und Blättern
In den Blüten und Blättern der weiblichen Cannabispflanze steckt der medizinisch aktive Bestandteil: Die Cannabinoide, medizinisch bezeichnet als Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), sind die Wirkungsstoffe der Hanfpflanze.Grüner Star: Cannabis kann Blindheit verhindern
Vielfach erprobt und nachgewiesen ist, dass Cannabis eine wirkungsvolle Behandlung bei grünem Star ermöglicht. Der grüne Star, auch Glaukom genannt, ist eine unheilbare Krankheit, die den Sehnerv schädigt und unbehandelt zur Erblindung führt.Cannabis verhindert das Fortschreiten des grünen Stars. Durch den Konsum von Cannabis – egal ob er gegessen, geraucht oder verdampft wird – wird der Augeninnendruck gesenkt, welcher für die Schädigung des Sehnervs verantwortlich ist.
Hilfe bei Krebs und Aids
Ein Heilmittel stellt Cannabis bei diesen Krankheiten zwar nicht dar. Dennoch hat sich Cannabis für Krebs- und Aidspatienten als wertvoll erwiesen, da es eine appetitanregende und entzündungshemmende Wirkung hat.Appetitlosigkeit ist eine Nebenwirkung der Chemo- und Bestrahlungstherapie der Krebspatienten. Bei Aidspatienten erregen viele verabreichte Medikamente zur Behandlung Übelkeit und sorgen für Gewichtsverlust. Pharmazeutische Appetitanreger und Medikamente zum Unterdrücken des Brechreizes haben wiederum andere Nebenwirkungen zur Folge, die Cannabis nicht hat.
Cannabis: Schmerzstillend und krampflösend
Bei Multipler Sklerose wirkt Cannabis krampflösend. Erwiesenermaßen haben Patienten durch Cannabis weniger Spastiken, Krämpfe und Schmerzen. Bei rheumatischer Arthritis, die schmerzhafte, geschwollene Glieder und Steifheit verursacht, wirkt Cannabis schmerzlindernd und dämmt die Steifheit ein. Auch Patienten mit dem Tourette-Syndrom können gut mit Cannabis behandelt werden. (Für die genannten Wirkungen und klinische Studien vgl. International Association for Cannabinoid Medicines)Suchtgefahr vergleichsweise gering
Weniger Sorge bereitet Experten das Suchtpotenzial der Droge, wenn es für medizinische Zwecke benutzt wird. Dennoch sei vor allem bei Jugendlichen von der Verwendung abzuraten: Die Gehirnentwicklung ist in dem Alter noch nicht abgeschlossen, oft dauert sie bis spät in die Pubertät. Durch Cannabiskonsum in der Jugend kommt es zu irreversiblen Schäden, da sich die Hirnsynapsen nicht mehr korrekt bilden können. In der Folge kann es zu permanenten Veränderungen des Gehirns und zu einem erhöhten Auftreten von Psychosen und Schizophrenie kommen.Die medizinischen Wirkstoffe von Cannabis sind zudem nicht für jeden Patienten geeignet: Bei Schwangeren und Älteren ist erhöhte Vorsicht geboten, genauso wie bei Menschen, die zusätzlich unter Hepatitis C, schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Psychosen leiden.
Die rechtliche Lage von Cannabis als Medizin
In einigen Ländern wie Kanada, den Niederlanden, Israel und in Teilen der USA ist die medizinische Verwendung von Cannabis mit ärztlicher Empfehlung oder Verordnung erlaubt.
Laut dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist der „Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf“ strafbar. Seit 2009 besteht eine Ausnahmegenehmigung für die medizinische Verwendung von Cannabis, seit Mai 2011 ist Cannabis verschreibungsfähig – allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen. Obwohl die Wirkung in vielfacher Weise geprüft wurde, ist der Weg für Patienten über die gesetzlichen Hürden immer noch lang und schwer: Die Zahl der Patienten in Deutschland, die Cannabis als Medizin verwenden, ist verschwindend gering. Zudem kommt, dass die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen in den meisten Fällen nicht übernommen werden.
Update 22.07.2014: Heute hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der Anbau von Cannabis in Ausnahmefällen genehmigt werden kann:
http://www.gesuendernet.de/news/item/963-anbau-von-cannabis-in-ausnahmefaellen-legal.html