Abschluss einer Versicherung in vielen Fällen ratsam
„Selbst in den Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, wird die europäische Krankenversicherungskarte nicht immer akzeptiert und Patienten folglich zu höheren Kosten behandelt – quasi als Privatpatienten“, erklärt Mingers. Meistens sind die Kosten umgehend und vor Ort zu zahlen, was sehr teuer werden kann. Auch der Transport zurück ins Heimatland ist in der gesetzlichen Versicherung nicht enthalten. Da private Auslandskrankenversicherungen oft nur wenige Euro kosten, ist ein Vertragsabschluss empfehlenswert, um unnötige Kosten zu vermeiden. „Für Auslandskrankenversicherungen gibt es bereits Verträge ab fünf Euro im Monat. Diese gelten für Urlaube, die maximal sechs bis acht Wochen dauern. Bei einem längeren Aufenthalt muss eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden – Senioren, die gerne in südlichen Ländern überwintern oder Schüler, die nach dem Abitur ins Ausland möchten, sollten sich diesbezüglich also genau informieren“, so der Rechtsexperte. Für Familien bestehen häufig günstigere Angebote. Aber aufgepasst: Auch hier ist eine genaue Prüfung der beinhalteten Leistungen gefragt, da diese teils stark variieren.Unbedingt das Kleingedruckte lesen
„Haben Versicherte das Kleingedruckte überlesen, kann das für sie unangenehme Folgen haben. Die Behandlung chronischer Krankheiten wird beispielsweise häufig vom Leistungsspektrum ausgeschlossen“, warnt Mingers. „Chronisch kranke Menschen sollten sich diesbezüglich also genau informieren und unter Umständen den Kontakt zur gesetzlichen Krankenversicherung suchen. In Sonderfällen kann die Behandlung im Ausland auch über diese erfolgen.“ Zur Absicherung ist es empfehlenswert, sich eine Unbedenklichkeitserklärung vom Arzt ausstellen zu lassen.Auch Sportler sollten bei einem Vertragsabschluss genau aufpassen: Manche Auslandskrankenversicherungen zahlen nämlich nicht bei Unfällen im Vereinssport oder während eines Wettkampfs. Zu meiden sind außerdem Verträge mit einer sogenannten Vorleistungsklausel. Diese besagt, dass nur Leistungen übernommen werden, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt. In einem solchen Fall müsste also zwei Mal abgerechnet werden.