Eine anerkannte pflanzliche Behandlungsoption
Für pflanzliche Arzneimittel müssen in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit dieselben gesetzlichen Kriterien erfüllt sein wie für chemisch hergestellte Präparate. Das unterscheidet die Phytopharmaka von „alternativen Behandlungsmöglichkeiten“ und macht sie zu anerkannten Behandlungsoptionen.
Hinzu kommt, dass pflanzliche Präparate oft weniger Nebenwirkungen haben als synthetische Alternativen und daher meist gut verträglich sind. Sie eignen sich häufig auch für eine Anwendung über einen längeren Zeitraum.
Ein Kraut gegen das Vergessen
Ein Multitalent aus der Natur ist der Extrakt des Ginkgo biloba-Baumes. Bekannt für seine durchblutungsfördernden und antioxidativen Eigenschaften wird Ginkgo biloba zur Steigerung der Gedächtnisleistung im Rahmen des demenziellen Syndroms angewendet.
Gingko biloba verbessert die Fließeigenschaft des Blutes und fördert damit die Durchblutung des Gehirns. Die Sauerstoffversorgung wird erhöht und Konzentration und Merkfähigkeit nehmen spürbar zu. Darüber hinaus schützt Ginkgo biloba die Nervenzellen vor so genannten freien Radikalen, die den Hirnzellen mit zunehmendem Alter besonders zusetzen. Empfohlen werden eine hohe Dosis und eine längerfristige Anwendung des natürlichen Wirkstoffes. Mit einer Einnahme von 120 bis 240 mg pro Tag über mindestens acht Wochen kann sich der Wirkstoff am besten entfalten.
Ginkgo biloba-Extrakt gibt es in hoher Dosierung rezeptfrei in der Apotheke (z. B. GINKOBIL® ratiopharm).
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