Privat oder gesetzlich? Unterschiede der Krankenversicherungen
„Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihrer Beitragshöhe und in ihrem Leistungsumfang“, erklärt Versicherungsberaterin Daniela Zimmermann. Wer gesetzlich versichert ist, muss für die meisten Arzneimittel eine Zuzahlung leisten und die Kosten für Naturheilverfahren werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Zudem können Ehepartner und Kinder bei der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Für verheiratete Studenten heißt das: Wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist, kann man sich als Studierender zeitlich unbegrenzt mitversichern lassen.Die Beitragshöhe bei der privaten Krankenversicherung richtet sich hingegen nach der gewünschten Leistung und ist vom individuellen Gesundheitszustand sowie vom Eintrittsalter abhängig. Die Vorteile: Die private Krankenversicherung übernimmt im Regelfall die Behandlungskosten bei Heilpraktikern und Chefärzten und es werden höhere Leistungen für zahnärztliche Eingriffe erbracht. Wer als Privatpatient während eines Jahres keine Kosten verursacht hat, kann von der Versicherung mehrere Monatsbeiträge gutgeschrieben bekommen.
Student jünger als 25 Jahre, bisher gesetzlich krankenversichert
„Wer bisher gesetzlich versichert war, ist bis zum 25. Geburtstag weiterhin über die Familienversicherung der Eltern mitversichert“, so Zimmermann. Aufgepasst: Wer als Student jedoch mehr als 350 Euro im Monat verdient, fällt aus der Familienversicherung heraus.Student ab 25 aufwärts, bisher gesetzlich krankenversichert
Wer bei Studienbeginn oder vor Beendigung des Studiums 25 Jahre alt ist, ist nicht mehr familienversichert und muss bei der Krankenversicherung einen eigenständigen Studentenbeitrag zahlen (durchschnittlich ca. 78 Euro ). Je nach Versicherung kann der Beitrag unterschiedlich hoch ausfallen.Student ab 30 aufwärts, bisher gesetzlich krankenversichert
Wer bei Studienbeginn 30 Jahre oder älter ist, ist verpflichtet, sich über eine freiwillige Mitgliedschaft zu versichern. Der Beitrag variiert je nach Krankenkasse zwischen 152 Euro und 161 Euro. Jedoch gibt es Ausnahmen, die es ermöglichen, eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung zu beantragen:- Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zum Hochschulstudium über den zweiten Bildungsweg
- Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS
- Mitarbeit in Hochschulgremien
- Geburt eines Kindes
- Länger andauernde Erkrankungen
- Betreuung behinderter Familienangehöriger
- Eigene Behinderungen
Im Gegensatz dazu gilt die private Studentenversicherung bis zum 34. Geburtstag.
Bisher privat krankenversichert
Wer bis zu Beginn des Studiums privat krankenversichert war, kann entweder privat versichert bleiben oder zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Wichtig zu beachten: Studienanfänger sind dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Aus diesem Grund müssen Studenten, die trotzdem weiterhin privat versichert sein möchten, binnen drei Monaten nach Studienbeginn einen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. „Wer sich für eine private Versicherung entscheidet, darf während des Studiums aber nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren“, ergänzt Zimmermann.Sie möchten mehr über die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung erfahren? Hier geht es zu den Details.