Wer sich einmal aus dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkassen verabschiedet hat, kommt so leicht auch nicht mehr hinein. Vor allem ältere Menschen haben hier Probleme, ab 55 Jahren ist ein Wechsel fast unmöglich. Gerade Rentner trifft diese Regelung hart. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge prozentual am Einkommen berechnet werden, bleiben die Beiträge der privaten Krankenkasse bestehen. Das heißt im Klartext: Man verdient in der Rente zwar weniger, muss aber trotzdem hohe Beiträge zahlen. Beitragserhöhungen können noch dazu kommen. Tipp: Fragen Sie nach günstigeren Tarifen bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Häufig gibt es die gleiche Leistung zu einem geringeren Preis.
So kann man wechseln
Angestellte, die sich einmal privat versichert haben und nicht für mindestens 12 Monate unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, kommen ebenfalls nicht mehr aus der privaten Versicherung raus. Ausnahmen sind Arbeitslosigkeit, wenn man als Freiberufler in eine Festanstellung wechselt oder ein Jahr lang unter 53.550€ verdient (Stand: 2014). Dann rutscht man automatisch in die GKV.Für über 55-Jährige gibt es nur dann die Möglichkeit von einer PKV zur GKV zu wechseln, wenn sie weniger als 375 Euro verdienen und mit einem gesetzlich Versicherten verheiratet sind. Dann kann man über die Familienversicherung mitversichert werden. Bezieht man als Privatversicherter aber eine gesetzliche Rente, ist man gänzlich ausgeschlossen.
Kinder, die während ihrer Ausbildung in der privaten Krankenversicherung der Eltern mitversichert waren, fallen ebenfalls in die gesetzliche Krankenkasse, wenn sie ihren ersten Job antreten.
Gerade dem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung hat der Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt. Aber warum ist dem so? Mit solch strikten Regelungen soll verhindert werden, dass Versicherte in ihren jungen, vermeintlich gesünderen Lebensjahren die günstigen Tarife und Vorzüge der privaten Krankenversicherung ausnutzen und im Alter, wenn vermeintlich größere Kosten anfallen und das eigene Einkommen sinkt, in die gesetzlichen Kassen wechseln. Das Solidarprinzip der Kassen könnte so nicht aufrechterhalten werden.