Gesundheitswesen 2016 – schnellere Terminvergabe beim Facharzt thinkstockphotos.de
  • 15. Januar 2016
  • Redaktion

Gesundheitswesen 2016 – schnellere Terminvergabe beim Facharzt

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Zur Abklärung ernsthafter Symptome mussten Patienten bisher oft Monate auf einen Termin beim Facharzt warten. Damit ist jetzt Schluss: Ist eine dringende Untersuchung vonnöten, erhalten gesetzlich Krankenversicherte ab 25. Januar über einen Service der Kassenärztlichen Vereinigungen einen zeitnahen Termin beim Facharzt.
Die Verbraucherzentrale NRW liefert Hinweise, wie die Unterstützung bei der Terminvergabe künftig funktioniert. Allgemein gilt: Die Vermittlungshilfe für einen schnellen Termin beim Facharzt greift nur bei besorgniserregenden Beschwerden.

Vermittlungspflicht

Wenn es mit eigener Anstrengung nicht klappt, sind neu eingerichtete Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen dafür zuständig, Patienten innerhalb einer Woche einen Sprechstundentermin bei einem Facharzt zu vermitteln. Die Servicestelle hat darauf zu achten, dass vom Anruf des Patienten bis zur persönlichen Vorstellung beim niedergelassenen Facharzt nicht mehr als vier Wochen vergehen. Ist kein niedergelassener Facharzt verfügbar, bekommen Versicherte ersatzweise einen Behandlungstermin im Krankenhaus angeboten. In diesem Ausnahmefall kann sich die Wartezeit um eine Woche verlängern.

Überweisung

Wer aufgrund von langen Wartezeiten die Vermittlungshilfe einer Terminservicestelle für einen Facharztbesuch in Anspruch nehmen will, benötigt hierzu zunächst eine Überweisung vom Hausarzt oder einem anderen Facharzt. Dies gilt jedoch nicht für Untersuchungen beim Augen- oder Frauenarzt. Auch um die Vermittlung von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen kümmern sich die Terminservicestellen nicht. Erstgespräche und Therapiesitzungen bei Psychotherapeuten werden voraussichtlich erst im Laufe der zweiten Jahreshälfte mit ins Angebot aufgenommen.

Dringlichkeit

Der Hausarzt oder Facharzt muss die Dringlichkeit einer weiteren Untersuchung auf der Überweisung angeben, damit die Vier-Wochen-Frist für eine Terminvergabe gilt. Verschiebbare Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen berechtigen Patienten nicht zur Wahrnehmung eines schnellen Termins. Dem überweisenden Arzt sollten Beschwerden und der bisherige Verlauf der Erkrankung ausführlich geschildert werden, damit er entscheiden kann, wie rasch ein Facharzt zur weiteren Behandlung hinzugezogen werden sollte.

Facharztwahl und Facharzt-Ort  

Hilft die Servicestelle bei der Terminvermittlung, können sich Krankenversicherte den Facharzt nicht aussuchen. Den angebotenen Termin müssen sie jedoch nicht wahrnehmen. Sie können auch auf einen Alternativtermin ausweichen. Passt auch dieser nicht, kann weiterhin ein Wunscharzt auf Eigeninitiative gesucht werden. Die von der Servicestelle zugewiesene Facharztpraxis muss in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. Als zumutbar gilt die Wegstrecke vom Wohnort des Patienten zum nächstmöglichen Facharzt plus 30 Minuten Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer entfernteren Arztpraxis. Das bedeutet konkret: Praktizieren der nächstgelegene Orthopäde oder Augenarzt 15 Minuten von zu Hause entfernt, muss der vorgeschlagene Facharzt innerhalb von 45 Minuten mit Bus und Bahn erreichbar sein. Bei besonderen Fachärzten – etwa Radiologen, Spezialinternisten, Kinder- und Jugendpsychiatern – ist eine Strecke von weit mehr als 60 Minuten zum nächsten Facharzt zumutbar.

Hier finden Sie eine Anleitung zur Vermittlung von Facharzt-Terminen.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW

Hier erfahren Sie, was sich 2016 in Gesundheit und Pflege ändert.

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