Muss er nun raus?
Ob und wann ein Weisheitszahn entnommen werden muss, hängt ganz individuell von der Stellung im Kiefer und seiner Aktivität ab. Befindet er sich in einer Linie mit den übrigen Zähnen, hat er genügend Platz im Mundraum und veranlasst keine Schmerzen beim Betroffenen, darf der Achter durchkommen und sich in die Reihe der anderen gesellen. „Dieser Vorgang sollte allerdings nicht länger als zwei Jahre dauern, da sich sonst schnell entzündbare Schleimhaut-Taschen bilden können“, erklärt Dr. Dr. Nilius. Droht der Weisheitszahn hingegen Schmerzen zu verursachen oder die Stabilität des Gebisses zu beeinflussen, sollten Betroffene diesen entfernen lassen. Besonders innerhalb der Kieferorthopädie nimmt der Weisheitszahn eine besondere Rolle ein. Für ein perfektes Lächeln, können Patienten durch moderne Spangen und Schienen die Stellung ihrer Zähne verändern. Droht der Achter nun durchzubrechen, drückt er durch seine oftmals schiefe Position an den letzten Backenzahn und kann das Gebiss zu verschieben. Um einer Wanderung der in Position gebrachten Zähne entgegenzuwirken, muss der Achter in vielen Fällen weichen. Gründe einer Entnahme können auch Entzündungen des umliegenden Zahnfleisches darstellen, wenn der Platz im Kiefer nicht ausreicht.Weisheitszahn-OPs lassen sich individuell an den Patienten anpassen. Am häufigsten verläuft die Behandlung unter örtlicher Betäubung. In der Regel ist die Weisheitszahn Operation der erste große Eingriff für die meisten jugendlichen Patienten. Für ein entspanntes Operationserlebnis wird daher der Eingriff oft im Dämmerschlaf durchgeführt. Weder die Spritze zur örtlichen Betäubung, noch der Eingriff selbst werden bewusst wahrgenommen. Je nachdem wie viele Achter betroffen sind, können Ärzte den Eingriff in zwei Etappen unterteilen – erst die eine und dann die andere Seite. Bei Angstpatienten und besonders aufwendigen Operationen findet der Eingriff in den meisten Fällen unter Vollnarkose statt. Hierbei entnehmen Zahnchirurgen wenn nötig auch alle vier Weisheitszähne in einem Zug. Oftmals übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten der Operation, wenn der Eingriff zwingend notwendig ist.